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Die E-Bilanz kommt…

Die E-Bilanz kommt…


Was ist das ?

Das Steuerbürokratieabbaugesetz hat das Einkommensteuergesetz um einen § 5 b erweitert. Dieser regelt die elektronische Einreichung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Damit wird angeschlossen an die elektronische Übermittlung von Daten der Umsatz- und Lohnsteuer. Die Finanzbehörden können die eingereichten Daten schneller und effizienter auf Abweichungen und Besonderheiten prüfen. Die Vorschriften gelten ab dem Jahr 2013, also für alle Wirtschaftsjahre ab dem 01.01. 2012.

Wer muss das tun ?

Verpflichtet sind alle Gewerbetreibende, die eine Bilanz gem. § 5 Abs.1 oder einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4  Abs. 1 erstellen. Nicht betroffen sind Freiberufler, die eine Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 benötigen. Gewerbetreibende, die freiwillig bilanzieren, sind gleichfalls zur Datenübermittlung verpflichtet. Ungeklärt ist noch die Frage, ob auch eine Handelsbilanz eingereicht werden muss, sofern daneben eine Steuerbilanz erstellt wird. Auf jeden Fall ist § 60 Abs. 3 EStDV zu beachten. Prüfungspflichtige Unternehmen haben demnach einen geprüften Abschluss in Papierform der Steuererklärung beizufügen.

Was wird an das Finanzamt übermittelt ?

Es handelt sich nicht nur um die reinen Daten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung. Vielmehr ist damit verknüpft die "Steuer-Taxonomie". Der Gesetzgeber hat weitere Informationen aus der Finanzbuchhaltung angefordert, die nach den bisher vorliegenden Entwürfen zu großen Änderungen in Ihrer Finanzbuchhaltung und IT-System führen. Der Kontenplan wird in "Mussfelder", "Summenmussfelder", "Quasi-Mussfelder" und "Auffangpositionen" zerlegt. Die detaillierten Anforderungen werden demnächst im Bundessteuerblatt veröffentlicht.

Was ist die Pilotphase ?

Ab dem Februar 2011 werden einige Unternehmen in Deutschland  die Steuer-Taxonomie erproben. Ihre Erfahrungen sollen in die endgültige Ausgestaltung des Verfahrens einfließen.

Wie geht es weiter ?

Wir werden Sie über die Details und den Fortgang des Verfahrens hier informieren. Die erforderliche Umsetzung in Ihrer IT Software begleiten wir. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich immer zur Verfügung.


AKTUELL:

E-Bilanz - Nutzen Sie 2012 zum Test!

Dieses Jahr Buch- haltung anpassen und umstellen. ...zum Artikel