Die E-Bilanz kommt…
Was ist das ?
Das Steuerbürokratieabbaugesetz hat das Einkommensteuergesetz um
einen § 5 b erweitert. Dieser regelt die elektronische Einreichung
von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. Damit wird
angeschlossen an die elektronische Übermittlung von Daten der
Umsatz- und Lohnsteuer. Die Finanzbehörden können die eingereichten
Daten schneller und effizienter auf Abweichungen und Besonderheiten
prüfen. Die Vorschriften gelten ab dem Jahr 2013, also für alle
Wirtschaftsjahre ab dem 01.01. 2012.
Wer muss das tun ?
Verpflichtet sind alle Gewerbetreibende, die eine Bilanz gem. § 5
Abs.1 oder einen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1
erstellen. Nicht betroffen sind Freiberufler, die eine
Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 benötigen. Gewerbetreibende, die
freiwillig bilanzieren, sind gleichfalls zur Datenübermittlung
verpflichtet. Ungeklärt ist noch die Frage, ob auch eine
Handelsbilanz eingereicht werden muss, sofern daneben eine
Steuerbilanz erstellt wird. Auf jeden Fall ist § 60 Abs. 3 EStDV zu
beachten. Prüfungspflichtige Unternehmen haben demnach einen
geprüften Abschluss in Papierform der Steuererklärung
beizufügen.
Was wird an das Finanzamt übermittelt ?
Es handelt sich nicht nur um die reinen Daten der Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung. Vielmehr ist damit verknüpft die
"Steuer-Taxonomie". Der Gesetzgeber hat weitere Informationen aus
der Finanzbuchhaltung angefordert, die nach den bisher vorliegenden
Entwürfen zu großen Änderungen in Ihrer Finanzbuchhaltung und
IT-System führen. Der Kontenplan wird in "Mussfelder",
"Summenmussfelder", "Quasi-Mussfelder" und "Auffangpositionen"
zerlegt. Die detaillierten Anforderungen werden demnächst im
Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Was ist die Pilotphase ?
Ab dem Februar 2011 werden einige Unternehmen in Deutschland
die Steuer-Taxonomie erproben. Ihre Erfahrungen sollen in die
endgültige Ausgestaltung des Verfahrens einfließen.
Wie geht es weiter ?
Wir werden Sie über die Details und den Fortgang des Verfahrens
hier informieren. Die erforderliche Umsetzung in Ihrer IT Software
begleiten wir. Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich immer
zur Verfügung.