Gemäß aktueller Gesetzeslage müssen Bilanzen für
Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2011 in elektronischer Form an das
Finanzamt übermittelt werden. Nach Auswertung der Pilotphase hat
sich der Gesetzgeber nun aber entschlossen, die zwingende Anwendung
um ein Jahr zu verschieben. Verpflichtend ist die elektronische
Übermittlung also erst für Bilanzen des Kalenderjahrs 2012 bzw. bei
abweichendem Wirtschaftsjahr 2012/2013. Eine freiwillige Abgabe der
E-Bilanz bereits für 2011 ist allerdings möglich.
Dies ermöglicht Ihnen, das Jahr 2012 für Umstellung und
Anpassung der Finanzbuchhaltung zu nutzen. Es ist vorgesehen, dass
die Software der Finanzverwaltung eine Plausibilitätsprüfung der
Daten vornimmt und alle Einreichungen zurückweist, in denen die
Felder nicht korrekt ausgefüllt worden sind. Grundsätzlich gibt es
Muss-Felder, Auffangpositionen und NIL-Felder ("Not in List").
Gegenüber dem ersten Entwurf wurde zwar die Anzahl der Felder
reduziert. Eine Änderung des Buchungsverhaltens ist trotzdem nicht
zu umgehen.
Unklar ist noch die Ableitbarkeit der E-Bilanz aus der
Buchhaltung. Zwar wird die Finanzverwaltung während der
Einführungszeit hier einen gewissen Spielraum einräumen und zum
Beispiel die Zusammenfassung einzelner Konten in Auffangpositionen
dulden. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung
nach einer Zeit von fünf bis sechs Jahren mit detaillierteren
Informationswünschen der auf Sie zukommen wird.
Unser Rat: Nützen Sie 2012 zum Anpassen und Ausprobieren!
Falls Sie Fragen zur Einführung der E-Bilanz haben sollten, stehen
wir Ihnen telefonisch unter 0761-45 245-0 oder über
kanzlei.freiburg@stilz-partner.de gerne zur Verfügung