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E-Bilanz - Nutzen Sie 2012 zum Test!

Gemäß aktueller Gesetzeslage müssen Bilanzen für Wirtschaftsjahre nach dem 31.12.2011 in elektronischer Form an das Finanzamt übermittelt werden. Nach Auswertung der Pilotphase hat sich der Gesetzgeber nun aber entschlossen, die zwingende Anwendung um ein Jahr zu verschieben. Verpflichtend ist die elektronische Übermittlung also erst für Bilanzen des Kalenderjahrs 2012 bzw. bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2012/2013. Eine freiwillige Abgabe der E-Bilanz bereits für 2011 ist allerdings möglich.

Dies ermöglicht Ihnen, das Jahr 2012 für Umstellung und Anpassung der Finanzbuchhaltung zu nutzen. Es ist vorgesehen, dass die Software der Finanzverwaltung eine Plausibilitätsprüfung der Daten vornimmt und alle Einreichungen zurückweist, in denen die Felder nicht korrekt ausgefüllt worden sind. Grundsätzlich gibt es Muss-Felder, Auffangpositionen und NIL-Felder ("Not in List"). Gegenüber dem ersten Entwurf wurde zwar die Anzahl der Felder reduziert. Eine Änderung des Buchungsverhaltens ist trotzdem nicht zu umgehen.

Unklar ist noch die Ableitbarkeit der E-Bilanz aus der Buchhaltung. Zwar wird die Finanzverwaltung während der Einführungszeit hier einen gewissen Spielraum einräumen und zum Beispiel die Zusammenfassung einzelner Konten in Auffangpositionen dulden. Es ist aber damit zu rechnen, dass die Finanzverwaltung nach einer Zeit von fünf bis sechs Jahren mit detaillierteren Informationswünschen der auf Sie zukommen wird.

Unser Rat: Nützen Sie 2012 zum Anpassen und Ausprobieren! Falls Sie Fragen zur Einführung der E-Bilanz haben sollten, stehen wir Ihnen telefonisch unter 0761-45 245-0 oder über kanzlei.freiburg@stilz-partner.de gerne zur Verfügung



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Dieses Jahr Buch- haltung anpassen und umstellen. ...zum Artikel