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Pflicht zur E-Bilanz um ein weiteres Jahr verschoben

Ein aktuelles Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) hat zur Folge, dass die E-Bilanz erst für das Wirtschaftsjahr 2013 zwingend notwendig ist. Ursprünglich sollte die elektronische Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bereits ab 2011 Pflicht sein, wurde dann aber durch die Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung um ein Jahr verschoben. In dem neuen Schreiben teilt das BMF nun mit, dass es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet wird, wenn die Unterlagen für 2012 noch nicht gemäß
§ 5b EStG durch Datenfernübertragung übermittelt, also in Papierform abgegeben werden. Nach Angaben des BMF ist die Finanzverwaltung ab Mai 2012 technisch in der Lage, Datensätze anzunehmen. Bis dahin ist eine Test-Übermittlung mit der Pilotierungstaxonomie vom 16.12.2010 möglich.

Falls Sie Fragen zur E-Bilanz haben sollten, stehen wir Ihnen telefonisch unter 0761-45245-0 oder über kanzlei.freiburg@stilz-partner.de gerne zur Verfügung.



AKTUELL:

E-Bilanz - Nutzen Sie 2012 zum Test!

Dieses Jahr Buch- haltung anpassen und umstellen. ...zum Artikel