Ein aktuelles Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums
(BMF) hat zur Folge, dass die E-Bilanz erst für das Wirtschaftsjahr
2013 zwingend notwendig ist. Ursprünglich sollte die elektronische
Übermittlung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung bereits ab
2011 Pflicht sein, wurde dann aber durch die
Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung um ein Jahr verschoben.
In dem neuen Schreiben teilt das BMF nun mit, dass es von der
Finanzverwaltung nicht beanstandet wird, wenn die Unterlagen für
2012 noch nicht gemäß
§ 5b EStG durch Datenfernübertragung übermittelt, also in
Papierform abgegeben werden. Nach Angaben des BMF ist die
Finanzverwaltung ab Mai 2012 technisch in der Lage, Datensätze
anzunehmen. Bis dahin ist eine Test-Übermittlung mit der
Pilotierungstaxonomie vom 16.12.2010 möglich.
Falls Sie Fragen zur E-Bilanz haben sollten, stehen wir
Ihnen telefonisch unter 0761-45245-0 oder über
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