Erbrechtliche Gestaltungen haben sowohl im unternehmerischen
als auch im privaten Bereich einen erheblichen Einfluss auf die
nächste Generation.
Planung und Beratung bei der Unternehmensnachfolge,
Testamentsgestaltung und erbschaftssteuerliche Beratung gehören
daher zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.
Dazu gehört auch eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung
und Kontrolle, die Ihnen dabei hilft, Ihre unternehmerischen Ziele
zu planen und die zukünftige Ausrichtung Ihres Unternehmens zu
optimieren.
Unser Team aus erfahrenen Spezialisten verfügt über langjährige
Erfahrungen, um für jeden Einzelfall die optimale Lösung zu
finden.
Im Vordergrund unserer Beratung steht dabei nicht der rein
erbschafts-steuerliche Aspekt, sondern vielmehr die Suche nach
einer Nachlassge-staltung, die auf die Vermeidung von Konflikten
und auf die Herbeiführung eines gemeinsamen Interessenausgleichs
ausgerichtet ist.
Eine interessante Möglichkeit der Nachfolgegestaltung, bei der
Sie Ihr Vermögen und seine Erträge langfristig zur Sicherung
wichtiger gemeinnütziger Zwecke erhalten können, besteht in der
Gründung einer Stiftung, sei es als Familienstiftung oder als
gemeinnützige Stiftung mit steuerlicher Förderung.
Im Erbfall vertreten wir Ihre rechtlichen und steuerlichen
Interessen kompetent und zuverlässig. Falls Sie es wünschen, können
Sie die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses auch uns
übertragen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater
stehen Ihnen als Testamentsvollstrecker gerne zur Verfügung.