Die Beratung und Betreuung unserer Mandanten endet nicht mit
der Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt.
In einem schwer überschaubaren Steuerrecht heißt "Recht
haben" nicht immer auch gleichzeitig "Recht
bekommen".
Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt und
unterstützen Sie bei der Wahrung und der Durchsetzung der Ihnen
zustehenden Rechte. Dabei vertreten wir Sie kompetent und umfassend
sowohl in Rechts-behelfsverfahren als auch in
Einspruchsangelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung oder, wenn
es gar nicht anders geht, in Klageverfahren gegenüber den
Finanzgerichten bzw. dem Bundesfinanzhof.
Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, stehen Ihnen
unsere Anwälte im Gesellschaftsrecht, wie etwa bei
Unternehmensgründungen und Umstruktu-rierungen, bereits im Vorfeld
mit solider und kompetenter Beratung unterstützend zur Seite.
Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der Planung von
Nachfolgeregelungen, wenn es etwa darum geht,
vorweggenommene Erbfolge und Übertragungen zu Lebzeiten
rechtssicher
in Testamenten und Erbverträgen zu verankern.
Welche Fragen Sie auch immer haben, bei uns sind Sie gut
aufgehoben.
Die fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen unseren
Steuerberatern und Fachanwälten bietet Ihnen eine optimale
"Beratung aus einer Hand".
Unsere Fachanwälte für Steuerrecht beraten und
begleiten Sie zuverlässig bei:
- Gerichtlichen und außergerichtlichen
Rechtsbehelfsverfahren
- Steueroptimierten Vertragsgestaltungen im
- Gesellschaftsrecht
- Erbrecht