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Fachanwalt für Steuerrecht

Die Beratung und Betreuung unserer Mandanten endet nicht mit der Abgabe der Steuererklärung an das Finanzamt.

In einem schwer überschaubaren Steuerrecht heißt "Recht haben" nicht immer auch gleichzeitig "Recht bekommen".

Wir analysieren gemeinsam mit Ihnen den Sachverhalt und unterstützen Sie bei der Wahrung und der Durchsetzung der Ihnen zustehenden Rechte. Dabei vertreten wir Sie kompetent und umfassend sowohl in Rechts-behelfsverfahren als auch in Einspruchsangelegenheiten gegenüber der Finanzverwaltung oder, wenn es gar nicht anders geht, in Klageverfahren gegenüber den Finanzgerichten bzw. dem Bundesfinanzhof.

Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, stehen Ihnen unsere Anwälte im Gesellschaftsrecht, wie etwa bei Unternehmensgründungen und Umstruktu-rierungen, bereits im Vorfeld mit solider und kompetenter Beratung unterstützend zur Seite. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei der Planung von Nachfolgeregelungen, wenn es etwa darum geht,
vorweggenommene Erbfolge und Übertragungen zu Lebzeiten rechtssicher
in Testamenten und Erbverträgen zu verankern.

Welche Fragen Sie auch immer haben, bei uns sind Sie gut aufgehoben.
Die fachübergreifende Zusammenarbeit zwischen unseren Steuerberatern und Fachanwälten bietet Ihnen eine optimale "Beratung aus einer Hand".

Unsere Fachanwälte für Steuerrecht beraten und begleiten Sie zuverlässig bei:

  • Gerichtlichen und außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren
  • Steueroptimierten Vertragsgestaltungen im
    - Gesellschaftsrecht
    - Erbrecht


AKTUELL:

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Dieses Jahr Buch- haltung anpassen und umstellen. ...zum Artikel