Durch unsere langjährige Erfahrung in der rechtlichen und
steuerlichen Beratung von gemeinnützigen Vereinen und Stiftungen
haben Sie mit uns einen kompetenten und zuverlässigen Partner an
Ihrer Seite.
Wir betreuen Sie nicht nur bei Ihrer geplanten Stiftungs-
oder Vereinsgründung, sondern kümmern uns auch bei bereits
bestehende Stiftungen und Vereine um alle steuerrelevanten
Belange.
Bei einer Neugründung können Sie sich von Anfang an auf unsere
fachkundige Unterstützung verlassen. Wir erarbeiten gemeinsam mit
Ihnen die Stiftungs- oder Vereinssatzung und kümmern uns um die
Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt und der Stiftungsaufsicht
bzw. dem Vereins-register. Wir halten Sie regelmäßig über
rechtliche Änderungen auf dem Laufenden. Auf Wunsch übernehmen wir
auch Ihre Rechnungslegung und prüfen Ihre Jahresrechnung. Dabei
kümmern wir uns auch um ihre gesamten steuerlichen Pflichten, ganz
gleich ob es sich um eine Nichtveranlagungs-bescheinigung oder um
die Körperschaftssteuererklärung handelt.
Wir sind mit den Kriterien und Grenzen des
Gemeinnützigkeitsrechts bestens vertraut und können Ihnen
Rechtssicherheit verschaffen, indem wir Sie umfassend und
zuverlässig in allen Fragen von der Spendenbescheinigung bis zum
wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb beraten.