Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und
Forstwirtschaft, der Energieerzeugung und des Bergbaus können zwar
auch weiterhin auf Vergünstigungen bei der Stromsteuer bauen. Die
Rahmenbedingungen haben sich seit Beginn des Jahres 2011 allerdings
grundlegend geändert.
Wichtigste Änderung: Die Unternehmen müssen zukünftig erst
einmal den vollen Satz der Stromsteuer entrichten und die
Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer dann am Jahresende beim
Finanzamt beantragen - und zwar für jede Betriebsstätte einzeln.
Zudem ist der ermäßigte Tarif von 12,30 Euro auf 15,37 Euro pro
Megawattstunde gestiegen. Nicht zuletzt wurde die
Stromsteuerbelastung, ab der eine Vergünstigung überhaupt erst
beantragt werden kann, von 500 auf 1000 Euro pro Jahr angehoben -
was einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 50.000 Kilowattstunden
entspricht.
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