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Stromsteuer-Vergünstigung: Mehraufwand für Unternehmen

Unternehmen des produzierenden Gewerbes, der Land- und Forstwirtschaft, der Energieerzeugung und des Bergbaus können zwar auch weiterhin auf Vergünstigungen bei der Stromsteuer bauen. Die Rahmenbedingungen haben sich seit Beginn des Jahres 2011 allerdings grundlegend geändert.

Wichtigste Änderung: Die Unternehmen müssen zukünftig erst einmal den vollen Satz der Stromsteuer entrichten und die Rückerstattung der zu viel gezahlten Steuer dann am Jahresende beim Finanzamt beantragen - und zwar für jede Betriebsstätte einzeln. Zudem ist der ermäßigte Tarif von 12,30 Euro auf 15,37 Euro pro Megawattstunde gestiegen. Nicht zuletzt wurde die Stromsteuerbelastung, ab der eine Vergünstigung überhaupt erst beantragt werden kann, von 500 auf 1000 Euro pro Jahr angehoben - was einem jährlichen Stromverbrauch von ca. 50.000 Kilowattstunden entspricht.

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