In den nächsten Monaten stehen die jährlichen
Mitgliederversammlungen bei Vereinen an. Bereits im Vorfeld sollte
der Vorstand die Satzung auf ihre Aktualität überprüfen und
gesetzlich nötige oder von den Mitgliedern gewünschte
Satzungsänderungen vorbereiten.
So sind in Vereinssatzungen häufig noch veraltete Passagen zur
sogenannten Vermögensbindung zu finden. Sie legt fest, wer das
Vereinsvermögen erhält, wenn der Verein zum Beispiel aufgelöst
wird. Oft sind andere Vereine oder die Gemeinde als Nutznießer
vorgesehen. "Ältere Formulierungen, die besagen, dass zuvor das
Finanzamt gehört werden muss, sind aus der Satzung zu entfernen",
so Professor Gerhard Geckle, Partner der Kanzlei Stilz &
Partner.
Auch wenn zukünftig an Vorstandsmitglieder die seit 2007
möglichen Aufwandsent- schädigungen oder pauschalen Sitzungsgelder
gezahlt werden sollen, muss hierfür in der Satzung die nötige
Voraussetzung geschaffen werden. Sonst läuft man Gefahr, dass
gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben missachtet werden.
Zu den anderen Punkten, die eventuell ebenfalls einer expliziten
Regelung in der Vereinssatzung bedürfen, gehört zum Beispiel die
Frage, ob die für den Vorstand nach BGB geltende
Haftungsbeschränkung auch auf andere Mitglieder ausgedehnt werden
soll. Ebenfalls sollte geprüft werden, inwieweit der Vorstand laut
Satzung ermächtigt ist, sich eine Vorstandsordnung zu geben oder ob
es praktikable Vorschriften für den Fall gibt, dass ein
Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet.
Kommt es schließlich zu Satzungsänderungen, müssen diese im
Protokoll der Mitgliederversammlung dokumentiert sein. "Wichtig
dabei ist, dass Änderungsvorschläge, die noch im Zuge der
Mitgliederversammlung Eingang gefunden haben, auch tatsächlich
berücksichtigt werden", betont Gerhard Geckle. Änderungen an der
Satzung nur zu dokumentieren, reicht dabei allerdings nicht aus.
Sie werden erst rechtswirksam, wenn die aktualisierte Satzung auch
in das Vereinsregister eingetragen ist.
Einen ausführlichen Text von Professor Gerhard Geckle mit
vielen Hinweisen und Tipps zu Satzungsänderungen in Vereinen lassen
wir Ihnen gerne kostenfrei zukommen. Senden Sie hierzu einfach eine
E-Mail an kanzlei.freiburg@stilz-partner.de