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Vereinssatzungen: was es bei Änderungen zu beachten gilt

In den nächsten Monaten stehen die jährlichen Mitgliederversammlungen bei Vereinen an. Bereits im Vorfeld sollte der Vorstand die Satzung auf ihre Aktualität überprüfen und gesetzlich nötige oder von den Mitgliedern gewünschte Satzungsänderungen vorbereiten.

So sind in Vereinssatzungen häufig noch veraltete Passagen zur sogenannten Vermögensbindung zu finden. Sie legt fest, wer das Vereinsvermögen erhält, wenn der Verein zum Beispiel aufgelöst wird. Oft sind andere Vereine oder die Gemeinde als Nutznießer vorgesehen. "Ältere Formulierungen, die besagen, dass zuvor das Finanzamt gehört werden muss, sind aus der Satzung zu entfernen", so Professor Gerhard Geckle, Partner der Kanzlei Stilz & Partner.

Auch wenn zukünftig an Vorstandsmitglieder die seit 2007 möglichen Aufwandsent- schädigungen oder pauschalen Sitzungsgelder gezahlt werden sollen, muss hierfür in der Satzung die nötige Voraussetzung geschaffen werden. Sonst läuft man Gefahr, dass gemeinnützigkeitsrechtliche Vorgaben missachtet werden.

Zu den anderen Punkten, die eventuell ebenfalls einer expliziten Regelung in der Vereinssatzung bedürfen, gehört zum Beispiel die Frage, ob die für den Vorstand nach BGB geltende Haftungsbeschränkung auch auf andere Mitglieder ausgedehnt werden soll. Ebenfalls sollte geprüft werden, inwieweit der Vorstand laut Satzung ermächtigt ist, sich eine Vorstandsordnung zu geben oder ob es praktikable Vorschriften für den Fall gibt, dass ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheidet.

Kommt es schließlich zu Satzungsänderungen, müssen diese im Protokoll der Mitgliederversammlung dokumentiert sein. "Wichtig dabei ist, dass Änderungsvorschläge, die noch im Zuge der Mitgliederversammlung Eingang gefunden haben, auch tatsächlich berücksichtigt werden", betont Gerhard Geckle. Änderungen an der Satzung nur zu dokumentieren, reicht dabei allerdings nicht aus. Sie werden erst rechtswirksam, wenn die aktualisierte Satzung auch in das Vereinsregister eingetragen ist.

Einen ausführlichen Text von Professor Gerhard Geckle mit vielen Hinweisen und Tipps zu Satzungsänderungen in Vereinen lassen wir Ihnen gerne kostenfrei zukommen. Senden Sie hierzu einfach eine E-Mail an kanzlei.freiburg@stilz-partner.de



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