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Werbekostenpauschale steigt schon ab 2011

Kürzlich haben Bundestag und Bundesrat einem leicht modifizierten Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Damit wird schon ab 2011 die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften von 920 auf 1.000 Euro angehoben. Der Mehrbetrag von 80 Euro wird für 2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt. Die Anhebung führt zu einer Steuerentlastung von maximal 35 Euro im Jahr. Dies aber auch nur, wenn die tatsächlich angefallenen Werbungskosten 1.000 Euro nicht übersteigen.

Falls Sie Fragen zu den Änderungen im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes haben sollten, stehen wir Ihnen telefonisch unter 0761-45 245-0 oder über kanzlei.freiburg@stilz-partner.de gerne zur Verfügung.



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