Kürzlich haben Bundestag und Bundesrat einem leicht
modifizierten Steuervereinfachungsgesetz zugestimmt. Damit wird
schon ab 2011 die Werbungskostenpauschale bei Lohneinkünften von
920 auf 1.000 Euro angehoben. Der Mehrbetrag von 80 Euro wird für
2011 bei der Lohnabrechnung für Dezember als Einmalbetrag
steuerfrei belassen und ab 2012 auf die Monate verteilt. Die
Anhebung führt zu einer Steuerentlastung von maximal 35 Euro im
Jahr. Dies aber auch nur, wenn die tatsächlich angefallenen
Werbungskosten 1.000 Euro nicht übersteigen.
Falls Sie Fragen zu den Änderungen im Rahmen des
Steuervereinfachungsgesetzes haben sollten, stehen wir Ihnen
telefonisch unter 0761-45 245-0 oder über
kanzlei.freiburg@stilz-partner.de gerne zur Verfügung.