Der Bundesfinanzhof (BFH) lässt eine Reduzierung der Grunderwerbesteuer beim Kauf einer Eigentumswohnung, mit der Begründung der Kaupfreis enthalte auch ein Entgelt für den Übergang der Instandhaltungsrücklage, nicht zu.
Der BFH begründet dies damit, dass eine Instandhaltungsrücklage (vor und nach dem Kauf) der Wohnungseigentümergemeinschaft gehöre und damit gar nicht vom Verkäufer der Eigentumswohnung an den Käufer verkauft werden könne. Damit würde die gesamte Gegenleistung - unabhängig von einer anderslautenden Vereinbarung im Kaufvertrag - für den Erwerb der Eigentumswohnung geschuldet.
Hinweis
Wenn der Verkäufer andere Gegenstände an den Käufer mitverkauft sieht es anders aus. So ist z.B. der Verkauf einer Küche oder anderer Möbel grunderwerbsteuerfrei. In diesem Fall empfiehlt sich aber die offene Kommunikation mit der Bank. Die Kreditbedingungen für den Kauf der Immobilie bzw. von Einrichtungsgegenständen können voneinander abweichen.