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Was ist seit 2023 neu bei der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Steuernews-TV Juni 2023

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 traten wesentliche Neuerungen in der Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft. Was seit 2023 neu ist, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.

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Was ist seit 2023 neu bei der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 traten wesentliche Neuerungen in der Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft:

  • Die wirtschaftliche Gesamtnutzungsdauer für Wohnimmobilien wurde auf 80 Jahre verlängert (bislang 70 Jahre).
  • Eine Wohnung im Sinne des Bewertungsrechts liegt neuerdings bereits ab einer Wohnfläche von 20 m² vor (bisher 23 m²).
  • Das Sachwertverfahren wurde um einen Regionalfaktor ergänzt, der zusätzlich zu Normalherstellungskosten, Baupreisindex und Alterswertminderungsfaktor in die Berechnungen einfließt. Maßgeblich sind die Regionalfaktoren der Gutachterausschüsse. Liegen keine vor, ist der gesetzliche neutrale Regionalfaktor von 1,0 anzuwenden.
  • Im Ertragswertverfahren wurden die gesetzlich definierten Liegenschaftszinssätze reduziert
    • Mietwohngrundstücke 3,5 % (bisher 5,0 %)
    • gemischt genutzte Grundstücke (Gewerbeanteil bis zu 50 %) 4,5 % (bisher 5,5 %)
    • Geschäftsgrundstücke 6,0 % (bisher 6,5 %) und kommen nur dann zur Anwendung, wenn keine von den Gutachterausschüssen veröffentlichten Liegenschaftszinssätze vorliegen.
  • Die Daten der Gutachterausschüsse können künftig 3 Jahre (bisher 2 Jahre) nach Ende des Auswertungszeitraums angewendet werden.
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