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Testamentgestaltung

Erbrechtliche Gestaltungen haben sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich einen erheblichen Einfluss auf die nächste Generation.

Planung und Beratung bei der Unternehmensnachfolge, Testamentsgestaltung und erbschaftsteuerliche Beratung gehören daher zu den Schwerpunkten unserer Kanzlei.

Dazu gehört auch eine fundierte betriebswirtschaftliche Beratung und Kontrolle, die Ihnen dabei hilft, Ihre unternehmerischen Ziele zu planen und die zukünftige Ausrichtung Ihres Unternehmens zu optimieren. Unser Team aus erfahrenen Spezialisten verfügt über langjährige Erfahrungen, um für jeden Einzelfall die optimale Lösung zu finden. Im Vordergrund unserer Beratung steht dabei nicht der rein erbschaftsteuerliche Aspekt, sondern vielmehr die Suche nach einer Nachlassgestaltung, die auf die Vermeidung von Konflikten und auf die Herbeiführung eines gemeinsamen Interessenausgleichs ausgerichtet ist. Eine interessante Möglichkeit der Nachfolgegestaltung, bei der Sie Ihr Vermögen und seine Erträge langfristig zur Sicherung wichtiger gemeinnütziger Zwecke erhalten können, besteht in der Gründung einer Stiftung, sei es als Familienstiftung oder als gemeinnützige Stiftung mit steuerlicher Förderung.

Im Erbfall vertreten wir Ihre rechtlichen und steuerlichen Interessen kompetent und zuverlässig. Falls Sie es wünschen, können Sie die Abwicklung und Verteilung des Nachlasses auch uns übertragen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte und Steuerberater stehen Ihnen als Testamentsvollstrecker gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns!

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