Wie kann man Spenden steuerlich absetzen? Was muss bei der Steuererklärung beachtet werden?
Spenden sind freiwillige Zuwendungen (Geld- oder Sachleistungen). Sie sind grundsätzlich zwar nicht steuerlich absetzbar, können jedoch als Sonderausgaben anlässlich der Steuererklärung bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuermindernd geltend gemacht werden. Voraussetzung für eine steuerliche Berücksichtigung als Sonderausgabe ist eine Zuwendungsbestätigung. Diese Spendenbescheinigung ist dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Körperschaften bzw. Kapitalgesellschaften können Spenden unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben abziehen (§ 9 Abs 1 Nr. 2 KStG).
Stand: 30.09.2021
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Recht. Umfangreiches Fachwissen haben wir u.a. zu den Themen internationales Steuerrecht, Unternehmensnachfolge, Stiftungsrecht und Arbeitsrecht.