Aufgrund einer neuen Gesetzesänderung der Regelungen für das Transparenzregister und gesteigerten Meldepflichten für Gesellschaften mit beschränkter Haftung bitten wir folgendes Rundschreiben zu beachten.
Bei näheren Rückfragen oder im Rahmen der Vornahme der entsprechenden Meldungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Hinweis:
Die Erfahrung lehrt einen, am Ende einer gesetzlich gewährten Übergangsfrist müssen eilig Maßnahmen ergriffen werden, die schon heute in Ruhe vorgenommen und in die Wege geleitet werden können. Es empfiehlt sich daher, zeitnah der Meldepflicht zum Transparenzregister nachzukommen, um keine Fristen nächstes Jahr zu übersehen.